Rechtliches
Rechtliches / Nutzungsrechte
Digitale Kunstreproduktion berührt unterschiedliche Rechteebenen. Entscheidend ist die klare Trennung zwischen den Rechten am Kunstwerk, den Rechten an der Reproduktion und den Rechten an ergänzenden Dokumentations- und Forschungsdaten.
01
Rechte am Werk
Urheberrechte, Eigentumsrechte sowie gegebenenfalls Rechte von Künstlerinnen und Künstlern, Museen, Sammlungen oder anderen Rechteinhabern bleiben von der Herstellung einer digitalen Reproduktion unberührt.
Erforderliche Freigaben und der zulässige Veröffentlichungsumfang werden projektbezogen geklärt.
02
Rechte an der Reproduktion
Fotografische und digitale Reproduktionen können eigenen Nutzungs- und Verwertungsregelungen unterliegen.
Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Auftrag.
- Verwendungszweck
- Veröffentlichungsumfang
- Medien und Ausgabekanäle
- zeitliche oder räumliche Beschränkungen
- Urheber- oder Künstlernennung
- vereinbarte Sperrfristen
Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
03
Nutzung von DKR-Inhalten
Eigene Texte, Fotografien, Grafiken, Abbildungen, Dokumentationen und weitere Inhalte dieser Website dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.
Eine weitergehende Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung setzt die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers voraus.
Für wissenschaftliche und publizistische Nutzungen können auf Anfrage geeignete Quellen-, Versions- und Zitierangaben bereitgestellt werden.
Dokumentation und Bearbeitung
DKR unterscheidet zwischen dokumentarischer Reproduktion und interpretierender beziehungsweise gestalterischer Bearbeitung.
Eine dokumentarische Reproduktion verfolgt das Ziel einer nachvollziehbaren Wiedergabe des dokumentierten Originals.
Interpretierende, gestalterische oder analytische Veränderungen werden davon getrennt behandelt und entsprechend gekennzeichnet.
Digitale und KI-gestützte Veränderungen
Digitale und KI-gestützte Verfahren können für Analyse, Qualitätssicherung und Bildverarbeitung eingesetzt werden.
Synthetische oder inhaltlich verändernde Eingriffe werden nicht als unveränderte dokumentarische Reproduktion dargestellt.
Art und Umfang solcher Veränderungen sollen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Drittinhalte und Forschungsdaten
Rechte an Werken, Texten, Abbildungen oder Daten Dritter verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
Im Rahmen von DKR können zusätzlich Metadaten, Messdaten, Qualitätsinformationen und weitere Dokumentationsdaten entstehen. Für deren Veröffentlichung und Weiterverwendung gelten die jeweils vereinbarten Rechte-, Lizenz- und Zugangsbedingungen.
Projektbezogene Vereinbarung
Nutzungsrechte werden konkret festgelegt.
Konkrete Nutzungs-, Veröffentlichungs- und Weitergaberechte werden im jeweiligen Projekt beziehungsweise Auftrag festgelegt.
Bei Fragen zu einer vorgesehenen Nutzung oder Veröffentlichung kann die konkrete Rechte- und Nutzungssituation vorab abgestimmt werden.